Hellebrücke

Helleeinschnitt wird angefüllt

Am 02. März 2011 ist im Rat der Gemeinde Eslohe die Wiederauffüllung des Helleeinschnitts beschlossen worden.

Im Nachgang dieses Beschlusses wurden uns CDU-Ratsvertreter viele Fragen gestellt:

„Kann die Hellebrücke durch das neue An- bzw. Umlegen von Wirtschaftswegen gerettet werden?“

„Warum wird die Hellebrücke für Nutzfahrzeuge nicht gesperrt und nur für den Fußgängerverkehr frei gegeben, so könnten die Sanierungskosten erheblich gesenkt werden?“

„Gibt es keine Fördermittel für den Erhalt der Brücke?“

„Kann das Sanieren der Brücke nicht schrittweise in den nächsten 5-10 Jahren erfolgen, vielleicht ist dann wieder mehr Geld in den Kassen?“

Fragen über Fragen, welche sich schlussendlich in wenigen Sätzen beantworten lassen.

Alle betroffenen Grundeigentümer haben einen noch heute gültigen Rechtsanspruch auf Nutzung der Hellebrücke mit 10 t Tragkraft.

Bei der Brückenprüfung 2008 wurden erhebliche Schäden an der Hellebrücke festgestellt (Fahrbahnbereich, Anfahrschutz, Abdichtung zum Tragwerk hin), welche kurz bis mittelfristig zwingend behoben werden müssen. Gesamtkosten: ca. 165.000,- €!

Sollten bei der nächsten Brückenprüfung 2014 diese Schäden nicht behoben sein, wird die Tragkraft der Brücke wesentlich heruntergesetzt oder ganz gesperrt.

Eine Herabstufung der Tragkraft ist aber unmöglich, da die Anlieger Rechtsanspruch auf eine Hellebrücke mit Tragkraft 10 t haben und diesen auch geltend machen. Aus dem Grund des Nutzungsrechtes ist auch eine Suche nach Alternativwegen unter Umgehung der Brücke nicht zielführend.

Schon 2005 hat das Amt für Denkmalpflege Münster die Hellebrücke mit einem negativen Ergebnis auf Denkmalschutz überprüft und auch bis dato bei der Gemeindeverwaltung Eslohe eine unter “Denkmalschutz-Stellung” nicht angewiesen. Weitere Fördermittel oder Zuschüsse für die Sanierung gibt es leider nicht, so dass die Kosten hier zu 100% bei der Gemeinde Eslohe verbleiben würden.

Es gilt bei allen Parteien und Bürgeren als unumstritten, dass die Gemeinde momentan keine 165.000,- € für eine Sanierung zahlen kann. Mit dem Hintergrund des Nutzungsrechts der Anlieger und dass zur übernächsten Brückenprüfung (2020) das Bruchsteinmauerwerk und die gemauerten Gewölbebögen saniert werden müssen, sollte im Gegenzug aber auch akzeptiert werden, dass eine Verfüllung des Helleeinschnitts ohne Alternative ist.

Falls Sie noch weitere Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an. Gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen oder diskutiere mit Ihnen.

Im folgenden ein “Offener Brief” von Christian Siewers an der Verein “Freunde der Hellebrücke e.V.”:

Anschreiben C. Siewers an Freunde der Hellebrücke, 19.03.2012.pdf