Inklusion

Inklusion – Wie verändern sich unsere Schulstrukturen?

Am 04.Juli lud der CDU-Gemeindeverband Eslohe zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Inklusion – Wie verändern sich unsere Schulstrukturen?“ ein. Die sehr gute Beteiligung und das vollbesetzte Brauhaus der Domschänke Eslohe spiegelten die Brisanz und das große Interesse dieser wohl prägendsten „Schulreform“ der letzten Jahrzehnte wieder.
Die drei Podiumsteilnehmer Klaus Kaiser (MdL), Martin Stolte (Fachbereichseiter Jugend und Schule des HSK) sowie Bürgermeister Kersting stellten aus ihrer sichtweise das Thema Inklusion in einem kurzen Referat vor.
Im Nachgang schloss sich eine sehr ausgedehnte, auch teilweise sehr emotional geführte Diskussion an.
Moderiert wurde der Abend durch den zweiten Vorsitzenden des CDU-Gemeindeverbandes Klaus Schulte.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist durch die Rot-Grüne Landesregierung auf den Weg gebracht. Laut Klaus Kaiser (MdL) soll das Gesetzt noch im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden, so dass es schon Wirkung auf das Schuljahr 2014/15 haben wird.

Klaus Kaiser betont, dass mit der Unterschrift unter die UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesregierung 2009, die Länder verpflichtet sind, Inklusion schulrechtlich umzusetzen. Die zeitliche schulische Umsetzung der Inklusion ist aber nirgends festgeschrieben. Hier müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion muss erst noch geschaffen werden. Und soweit sind wir noch lange nicht.
Klaus Kaiser führt weiter aus: „Das in der Diskussion befindliche 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist eine einzige Enttäuschung und wird von allen Fachleuten verrissen. Seit Ende 2010 gibt es den gemeinsamen Beschluss von CDU, SPD und Grünen zur Inklusion. In diesem Beschluss sind eindeutige Handlungsanweisungen an die Ministerin festgelegt:
1.    die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen und in einem Inklusionsplan möglichst zeitnah darzulegen
2.    den Kommunen nach Ermittlung der Kosten einen verlässlichen Ressourcen- und Zeitrahmen zu geben für kommunale Inklusionspläne im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung.“
Martin Stolte bestätigt, dass am 05.02.2013 der Schulausschuss des HSK beschlossen hat, die Verwaltung des HSK zu beauftragen, den Prozess der Schließung aller Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im HSK zum 31.07.2013 zu koordinieren. Diese Schließungspläne resultieren aus den nicht erreichten Mindestgrößen der Förderschulen. Dies ist zwar schon seit einigen Jahren (bis auf Ausnahme der Fröbelschule in Arnsberg) so der Fall, aber mit den bis dato stets erteilten Ausnahmegenehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg ist nun Schluss.
Bürgermeister Stephan Kersting betont in seiner Ausführung, dass er den Gedanken der Inklusion grundsätzlich für sehr gut hält, aber nur wenn vorher die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden. Er kritisiert das 9. Schuländerungsgesetz der Rot-Grünen Landesregierung dahingehend, dass  es viel zu ambitioniert ist und die Kommunen als Schulträger keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten.
In der nachfolgenden Diskussion wurde den Zuhörern deutlich, dass nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes der Elternwille auf inklusive Beschulung in einer Regelschule juristische eingeklagt werden kann. Ein grundsätzliches ablehnen durch den Schulträger ist nicht möglich.
Aus der Versammlung wird aufs schärfste kritisiert, dass die Landesregierung Geld in die Befreiung des 3. Kindergartenjahres steckt oder die Studiengebühren abgeschafft hat. Und nun soll kein Geld mehr für die Inklusion da sein?
Klaus Kaiser erklärt, dass Inklusion nur erfolgreich umgesetzt werden kann, bei besonnener Vorgehensweise, Berücksichtigung der Belange von Eltern und Kinder sowie guter Ausstattung der Schulen und Lehrkörper. Das alles wird leider in dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz nicht berücksichtigt.
Stark kritisiert wird aus der Versammlung, dass durch das Schließen der Förderschulen L, das Wahlrecht der Eltern, ob sie ihre Kinder nun eine Förder- oder Regelschule besuchen lassen, entfällt. Es sei wichtig, dass sich die Kinder auf Augenhöhe begegnen. Durch die Auflösung der Förderschule würde dem keine Rechnung mehr getragen.
In der Versammlung herrscht Einigkeit, dass die Inklusion eine Generationenaufgabe ist und niemals von Heute auf Morgen umgesetzt werden kann.