Inklu­si­on

Inklu­si­on – Wie ver­än­dern sich unse­re Schulstrukturen?

Am 04.Juli lud der CDU-Gemein­de­ver­band Eslo­he zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma „Inklu­si­on – Wie ver­än­dern sich unse­re Schul­struk­tu­ren?“ ein. Die sehr gute Betei­li­gung und das voll­be­setz­te Brau­haus der Dom­schän­ke Eslo­he spie­gel­ten die Bri­sanz und das gro­ße Inter­es­se die­ser wohl prä­gends­ten „Schul­re­form“ der letz­ten Jahr­zehn­te wie­der.
Die drei Podi­ums­teil­neh­mer Klaus Kai­ser (MdL), Mar­tin Stol­te (Fach­be­reich­sei­ter Jugend und Schu­le des HSK) sowie Bür­ger­meis­ter Kers­t­ing stell­ten aus ihrer sicht­wei­se das The­ma Inklu­si­on in einem kur­zen Refe­rat vor.
Im Nach­gang schloss sich eine sehr aus­ge­dehn­te, auch teil­wei­se sehr emo­tio­nal geführ­te Dis­kus­si­on an.
Mode­riert wur­de der Abend durch den zwei­ten Vor­sit­zen­den des CDU-Gemein­de­ver­ban­des Klaus Schul­te.
Das 9. Schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz ist durch die Rot-Grü­ne Lan­des­re­gie­rung auf den Weg gebracht. Laut Klaus Kai­ser (MdL) soll das Gesetzt noch im Herbst die­ses Jah­res ver­ab­schie­det wer­den, so dass es schon Wir­kung auf das Schul­jahr 2014/15 haben wird.

Klaus Kai­ser betont, dass mit der Unter­schrift unter die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on der Bun­des­re­gie­rung 2009, die Län­der ver­pflich­tet sind, Inklu­si­on schul­recht­lich umzu­set­zen. Die zeit­li­che schu­li­sche Umset­zung der Inklu­si­on ist aber nir­gends fest­ge­schrie­ben. Hier müs­se Gründ­lich­keit vor Schnel­lig­keit gehen. Die Vor­aus­set­zun­gen für ein Gelin­gen der Inklu­si­on muss erst noch geschaf­fen wer­den. Und soweit sind wir noch lan­ge nicht.
Klaus Kai­ser führt wei­ter aus: „Das in der Dis­kus­si­on befind­li­che 9. Schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz ist eine ein­zi­ge Ent­täu­schung und wird von allen Fach­leu­ten ver­ris­sen. Seit Ende 2010 gibt es den gemein­sa­men Beschluss von CDU, SPD und Grü­nen zur Inklu­si­on. In die­sem Beschluss sind ein­deu­ti­ge Hand­lungs­an­wei­sun­gen an die Minis­te­rin fest­ge­legt:
1.    die per­so­nel­len und finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen für einen schritt­wei­sen Aus­bau des gemein­sa­men Unter­richts an allen Schul­for­men zu schaf­fen und in einem Inklu­si­ons­plan mög­lichst zeit­nah dar­zu­le­gen
2.    den Kom­mu­nen nach Ermitt­lung der Kos­ten einen ver­läss­li­chen Res­sour­cen- und Zeit­rah­men zu geben für kom­mu­na­le Inklu­si­ons­plä­ne im Rah­men ihrer Schul­ent­wick­lungs­pla­nung.“
Mar­tin Stol­te bestä­tigt, dass am 05.02.2013 der Schul­aus­schuss des HSK beschlos­sen hat, die Ver­wal­tung des HSK zu beauf­tra­gen, den Pro­zess der Schlie­ßung aller För­der­schu­len mit dem För­der­schwer­punkt Ler­nen im HSK zum 31.07.2013 zu koor­di­nie­ren. Die­se Schlie­ßungs­plä­ne resul­tie­ren aus den nicht erreich­ten Min­dest­grö­ßen der För­der­schu­len. Dies ist zwar schon seit eini­gen Jah­ren (bis auf Aus­nah­me der Frö­bel­schu­le in Arns­berg) so der Fall, aber mit den bis dato stets erteil­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ist nun Schluss.
Bür­ger­meis­ter Ste­phan Kers­t­ing betont in sei­ner Aus­füh­rung, dass er den Gedan­ken der Inklu­si­on grund­sätz­lich für sehr gut hält, aber nur wenn vor­her die rich­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den. Er kri­ti­siert das 9. Schulän­de­rungs­ge­setz der Rot-Grü­nen Lan­des­re­gie­rung dahin­ge­hend, dass  es viel zu ambi­tio­niert ist und die Kom­mu­nen als Schul­trä­ger kei­ner­lei finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten.
In der nach­fol­gen­den Dis­kus­si­on wur­de den Zuhö­rern deut­lich, dass nach der Ver­ab­schie­dung des 9. Schul­rechts­än­de­rungs­ge­set­zes der Eltern­wil­le auf inklu­si­ve Beschu­lung in einer Regel­schu­le juris­ti­sche ein­ge­klagt wer­den kann. Ein grund­sätz­li­ches ableh­nen durch den Schul­trä­ger ist nicht mög­lich.
Aus der Ver­samm­lung wird aufs schärfs­te kri­ti­siert, dass die Lan­des­re­gie­rung Geld in die Befrei­ung des 3. Kin­der­gar­ten­jah­res steckt oder die Stu­di­en­ge­büh­ren abge­schafft hat. Und nun soll kein Geld mehr für die Inklu­si­on da sein?
Klaus Kai­ser erklärt, dass Inklu­si­on nur erfolg­reich umge­setzt wer­den kann, bei beson­ne­ner Vor­ge­hens­wei­se, Berück­sich­ti­gung der Belan­ge von Eltern und Kin­der sowie guter Aus­stat­tung der Schu­len und Lehr­kör­per. Das alles wird lei­der in dem 9. Schul­rechts­än­de­rungs­ge­setz nicht berück­sich­tigt.
Stark kri­ti­siert wird aus der Ver­samm­lung, dass durch das Schlie­ßen der För­der­schu­len L, das Wahl­recht der Eltern, ob sie ihre Kin­der nun eine För­der- oder Regel­schu­le besu­chen las­sen, ent­fällt. Es sei wich­tig, dass sich die Kin­der auf Augen­hö­he begeg­nen. Durch die Auf­lö­sung der För­der­schu­le wür­de dem kei­ne Rech­nung mehr getra­gen.
In der Ver­samm­lung herrscht Einig­keit, dass die Inklu­si­on eine Gene­ra­tio­nen­auf­ga­be ist und nie­mals von Heu­te auf Mor­gen umge­setzt wer­den kann.

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