Schul­ver­bund

Grund­schu­len in der Gemein­de Eslo­he – wel­che Per­spek­ti­ven gibt es?

Gro­ße Unru­he und Sor­ge lös­te die Pres­se­be­richt­erstat­tung über die Ergeb­nis­se der Sit­zung des Aus­schuss für Schu­le, Fami­lie, Sozia­les, Sport und Kul­tur in der Grund­schu­le in Wen­holt­hau­sen im Sep­tem­ber bei den Eltern im Ein­zugs­ge­biet der Grund­schu­le Eslo­he aus. Alle drei im Gemein­de­rat ver­tre­ten­den Frak­tio­nen hat­ten sich im Sep­tem­ber für den Erhalt der Grund­schu­le in Wen­holt­hau­sen aus­ge­spro­chen und schon zu die­sem Zeit­punkt die Lösung der Ver­wal­tung favo­ri­siert, die die Bil­dung eines Grund­schul­ver­bun­des der Schul­stand­or­te Eslo­he und Wen­holt­hau­sen vor­sieht. Hier­bei ent­stün­de eine ein­heit­li­che Grund­schu­le mit einem Leh­rer­kol­le­gi­um und einer Schul­lei­tung, die an zwei Teil­stand­or­ten Unter­richt nach einem gemein­sa­men Kon­zept vor­sieht. „Das wür­de aber bedeu­ten, dass künf­tig auch Schü­ler, die zur­zeit die Grund­schu­le Eslo­he besu­chen, nach Wen­holt­hau­sen fah­ren müss­ten.“ So ein Zitat der Bericht­erstat­tung, durch das vie­le betrof­fe­nen Eltern in Sor­ge gerie­ten, ihnen sol­le in Zukunft der Grund­schul­stand­ort ihrer Kin­der vor­ge­schrie­ben werden.

An die­ser Stel­le haben wir bewusst den Dia­log mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gesucht, um dem gro­ßen Infor­ma­ti­ons­be­darf, der sich in den Teil­neh­mer­zah­len der CDU-Info­ver­an­stal­tun­gen gezeigt hat, zu ent­spre­chen. So wer­den wir es auch in Zukunft hal­ten. Wir wol­len und wer­den Sie und Ihre Mei­nung immer in unse­re Ent­schei­dun­gen mit einbeziehen.

Die vie­len wich­ti­gen Fra­gen, die im Rah­men der Bür­ger­ver­samm­lun­gen geäu­ßert wur­den, hier noch ein­mal zusam­men gefasst:

 

Wie vie­le Schü­ler besu­chen im Moment die ers­te Klas­se der Grund­schu­len in Eslo­he, Reis­te und Wen­holt­hau­sen und wie wer­den sich die Schü­ler­zah­len in Zukunft vor­aus­sicht­lich entwickeln?

1. Klas­se    Eslo­he        Reis­te         Wenholthausen

2010/11     59              24              14

2011/12     62              31              16

2012/13     61              25              15

2013/14     65              28              11

2014/15     59              22              15

2015/16     43              14              12

 

Wird es in Zukunft wie­der Schul­be­zir­ke geben?

Die neue rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung sieht in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag vor, Schul­be­zir­ke optio­nal ein­zu­füh­ren, so dass jede Kom­mu­ne selbst ent­schei­den kann, ob sie von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch machen möch­te. Aber selbst dies beschreibt nur ein Vor­ha­ben und nicht die kon­kre­te Umset­zung. Die CDU-Frak­ti­on in Eslo­he spricht sich klar gegen die Wie­der­ein­füh­rung von Schul­be­zir­ken und den damit ver­bun­de­nen Zwang gegen­über Kin­dern ein­zel­ner Orte bzw. Stra­ßen­zü­ge aus. Ein Schul­be­zirk ver­pflich­tet die Eltern ihre Kin­der ent­spre­chend ihrem im jewei­li­gen Schul­be­zirk lie­gen­den Wohn­sitz einzuschulen.

 

Wel­che Aus­wir­kun­gen hat die Bil­dung eines Grund­schul­ver­bun­des auf die ein­zel­nen Standorte?

Die Leh­re­rin­nen und Leh­rer eines Grund­schul­ver­bun­des kön­nen den ein­zel­nen Stand­or­ten zuge­wie­sen wer­den. Dadurch wer­den ein fle­xi­bler Per­so­nal­ein­satz, eine hin­rei­chen­de Dif­fe­ren­zie­rung und die Sicher­stel­lung von Ver­tre­tungs­un­ter­richt bes­ser ermög­licht. Spe­zi­el­le För­der­an­ge­bo­te kön­nen opti­ma­ler rea­li­siert wer­den. Die grö­ße­re Zahl von Lehr­kräf­ten lässt außer­dem mehr fach­li­che Spe­zia­li­sie­run­gen zu; die Schul­pro­gramm­ar­beit und die Bewäl­ti­gung päd­ago­gi­scher Her­aus­for­de­run­gen kön­nen auf ver­ein­te und damit mehr Kräf­te ver­teilt werden.

Das Schul­ge­setz sieht hier­mit die Mög­lich­keit vor, klei­ne Orte zu stüt­zen und Grund­schu­len vor Ort so lan­ge wie mög­lich zu erhalten.

 

Wer bestimmt, an wel­chem Stand­ort mei­ne Kin­der ein­ge­schult werden?

Gegen den Wil­len der Eltern wird kein Kind einem bestimm­ten Stand­ort zuge­wie­sen. Der Eltern­wil­le hat obers­te Prio­ri­tät, und dies wird sowohl durch das Schul­amt als auch die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bestä­tigt. Eine mög­li­che Ver­grö­ße­rung der Schü­ler­zah­len in Wen­holt­hau­sen durch Schü­ler aus Eslo­he und Umge­bung kann nur auf frei­wil­li­ger Basis erfol­gen. Dem Schul­lei­ter obliegt zwar die Pflicht, auch inner­halb einer Ver­bund­schu­le für gleich­mä­ßi­ge Klas­sen­grö­ßen zu sor­gen, aller­dings aus­schließ­lich im Ein­ver­neh­men mit den betrof­fe­nen Eltern. Die per­sön­li­che Ent­schei­dung der ein­zel­nen Eltern, was für ihre Kin­der das Bes­te ist, soll­te hier auch nicht wei­ter hin­ter­fragt werden.

 

Wie ver­än­dern sich die Klas­sen­grö­ßen inner­halb des mög­li­chen Grundschulverbundes?

Im Schul­ein­gangs­jahr 2012 wird sich ohne Schü­ler­be­we­gun­gen zwi­schen den Stand­or­ten Eslo­he und Wen­holt­hau­sen bei den Klas­sen­grö­ßen nichts ver­än­dern. Die Grund­schu­le Wen­holt­hau­sen wird vor­aus­sicht­lich eine Klas­se bil­den mit 15 Schü­lern. Die 61 Schü­ler in Eslo­he kön­nen auch im Rah­men einer Ver­bund­schu­le auf drei Par­al­lel­klas­sen am Stand­ort Eslo­he auf­ge­teilt wer­den. Die­se Klas­sen­ein­tei­lung lässt sich sowohl im Hin­blick auf die Räum­lich­kei­ten als auch auf die Leh­rer­aus­stat­tung pro­blem­los rea­li­sie­ren. Für das Jahr 2013 bleibt ggf. abzu­war­ten, inwie­weit es mög­lich sein wird, zusätz­li­che Schü­ler bzw. Eltern für den Stand­ort Wen­holt­hau­sen zu begeistern.

 

Kön­nen an einer drei­zü­gi­gen Ver­bund­schu­le vier Par­al­lel­klas­sen gebil­det werden?

Hier ist zwi­schen der offi­zi­el­len Zügig­keit einer Schu­le und den gebil­de­ten Par­al­lel­klas­sen zu unter­schei­den. Die Zügig­keit einer Schu­le (bzw. Ver­bund­schu­le) legt der Schul­trä­ger und damit der Rat der Gemein­de Eslo­he fest. Durch die Zügig­keit wird aller­dings nur die maxi­ma­le Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät der Schu­le fest­ge­legt. Bei einer drei­zü­gi­gen Schu­le liegt die­se dann im Rah­men der Ein­schu­lung bei 90 Schü­lern. Davon unbe­nom­men ist die Frei­heit des Schul­lei­ters, zwei, drei oder auch vier Par­al­lel­klas­sen zu bil­den, soweit die räum­li­che und per­so­nel­le Aus­stat­tung der Schu­le dies zulässt. Dies ist in Eslo­he gegeben.

 

Was pas­siert, wenn in Wen­holt­hau­sen nicht aus­rei­chend Kin­der ein­ge­schult wer­den können?

Wenn die Schul­ein­gangs­zah­len für den Stand­ort Wen­holt­hau­sen per­spek­ti­visch nicht über 18 lie­gen wer­den, wird die Schu­le aus­lau­fen müs­sen. Dies bedeu­tet, dass auch im Fal­le der Schlie­ßung jedes Kind im Kon­sens mit den Eltern die Grund­schu­le in Wen­holt­hau­sen kom­plett durch­lau­fen kann. Im Fal­le der Bil­dung eines Grund­schul­ver­bun­des akzep­tiert das Schul­amt nur im Schul­jahr 2012/13, dass nicht zwin­gend die Schü­ler­zahl 18 erreicht wer­den muss. Soll­te für das Schul­jahr 2013/14 nicht min­des­ten 18 Schü­ler in Wen­holt­hau­sen ange­mel­det wer­den, wird der Grund­schul­ver­bund kei­nen Bestand haben kön­nen. Falls die Grund­schu­le in Wen­holt­hau­sen aus­lau­fen muss, wird das Ver­bund­schul­kon­zept dies durch die beschrie­be­nen Syn­er­gien im Per­so­nal­be­reich für die Kin­der sehr viel bes­ser gestal­ten kön­nen als im Rah­men einer zu die­sem Zeit­punkt eigen­stän­di­gen Schule.

 

Wel­chen Zweck ver­folgt die Eltern­be­fra­gung durch die Verwaltung?

Um ein Stim­mungs­bild bezüg­lich des zukünf­ti­gen Grund­schul­stand­or­tes ihrer Kin­der bei wirk­lich allen betrof­fe­nen Eltern im Ein­zugs­ge­biet der Grund­schu­len Eslo­he und Wen­holt­hau­sen zu erhal­ten, hat die CDU-Frak­ti­on eine Umfra­ge durch die Ver­wal­tung bean­tragt. Die Akzep­tanz der Eltern in Wen­holt­hau­sen für ihre Schu­le soll­te Grund­vor­aus­set­zung für die Ent­schei­dung zur Bil­dung eines Grund­schul­ver­bun­des sein. Zusätz­lich wird die Umfra­ge Ten­den­zen lie­fern, inwie­weit Eltern aus ande­ren Orts­tei­len unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen (Orga­ni­sa­ti­on Schü­ler­fahr­ver­kehr, Sicher­heits­be­den­ken, Schul­aus­stat­tung, etc.) es in Betracht zie­hen, ihr Kind in Wen­holt­hau­sen einzuschulen.

 

Wie kann der Schü­ler­fahr­ver­kehr orga­ni­siert wer­den, wenn ich mein Kind in Wen­holt­hau­sen ein­schu­len möchte?

Eine Beför­de­rung von Schul­kin­dern nach Wen­holt­hau­sen wird mög­lich sein. Dies kann und wird einem mög­li­chen Zuwachs der Ein­gangs­klas­sen nicht im Wege ste­hen. Der Bür­ger­bus, der bereits im Bereich Kin­der­gar­ten­fahr­ver­kehr eine gro­ße Hil­fe ist, bie­tet hier eine denk­ba­re fle­xi­ble Lösung, die auch den geäu­ßer­ten Sicher­heits­aspek­ten im Bereich der Grund­schu­le Wen­holt­hau­sen dadurch gerecht wer­den kann, dass ein Ein- und Aus­stei­gen auf dem Park­platz vor der Schu­le mög­lich ist. Eine Stra­ßen­über­que­rung der Kin­der wird so vermieden.

 

Wie sieht der wei­te­re Ent­schei­dungs­pro­zess aus?

Zu Beginn des Jah­res wird ein Tag der offe­nen Tür in der Schu­le in Wen­holt­hau­sen in Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schul­lei­tung und Grund­schul­för­der­ver­ein statt­fin­den. Dies ist eine von vie­len Maß­nah­men, die auf die beson­de­ren Qua­li­tä­ten der Schu­le in Wen­holt­hau­sen auf­merk­sam machen sollen.

In der Fol­ge wird gemäß dem Antrag der CDU-Frak­ti­on die Umfra­ge der Eltern durch­ge­führt, die in den Jah­ren 2012, 2013, 2014 oder 2015 ihre Kin­der ein­schu­len wer­den. Vor den neu­en Anmel­dun­gen zur ers­ten Klas­se wird der Rat der Gemein­de Eslo­he ent­schei­den, ob ein Grund­schul­ver­bund gebil­det wird oder ob die Grund­schu­le Wen­holt­hau­sen ab sofort aus­lau­fen wird.

 

Was ist die Mei­nung der CDU-Frak­ti­on zur Zukunft des Schul­stand­orts Wenholthausen?

Wir tre­ten dafür ein, den Schul­stand­ort so lan­ge wie mög­lich – aller­dings nicht zu Las­ten ande­rer Orts­tei­le – zu erhal­ten. Die Schu­le in Wen­holt­hau­sen ist der Dorf­mit­tel­punkt, sie ver­bin­det den Kin­der­gar­ten, Kir­che und Ver­ei­ne. Die Schlie­ßung einer Schu­le geht immer ein­her mit dem Ver­lust an Infra­struk­tur und Iden­ti­fi­ka­ti­on vor

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