Tref­fen Patrick Sen­s­burg 05.03.2013

Der Schüt­zen­vo­gel, Frack­ing und mehr…

Am 05. März 2013 fand ein Tref­fen der CDU-Eslo­he mit dem Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Dr. Patrick Sen­s­burg  im Land­gast­hof Schul­te-Fecks in Brem­ke statt.
Es wur­den zahl­rei­che aktu­el­le The­men diskutiert.

Der Schüt­zen­vo­gel…
Chris­ti­an Sie­wers und Bene­dikt Hümm­ler (2. Vor­sit­zen­der der St. Hube­rus Bru­der­schaft Brem­ke) kri­ti­sie­ren aufs schärfs­te: „Eini­ge Tei­le der neu­en Schieß­stand­richt­li­nie kön­nen nur in einem völ­lig ver­staub­ten Minis­te­ri­al­bü­ro ent­stan­den sein!„
So sol­len die zukünf­ti­gen Schüt­zen­vö­gel nur noch in einer Minia­tur­aus­ga­be zuläs­sig sein. Waren bis­her die Rümp­fe der Schüt­zen­vö­gel ca. 200 mm stark, soll der Bauch­um­fang dem­nächst nur noch 80 mm haben. Kein Witz, son­dern bit­te­re Wahr­heit. Das tra­di­ti­ons­rei­che Vogel­schie­ßen wäre so mit weni­gen Schüs­sen beendet.

Neben den ver­schärf­ten Auf­la­gen der Fest­zu­g­ab­si­che­rung, GEMA-Gebüh­ren, stän­dig neue Vor­schrif­ten für die Nut­zung der Schüt­zen­hal­len (z.B. Absaug­an­la­gen, Feu­er­schutz etc.) oder das neue Nicht­rau­cher­ge­setz NRW beu­teln schon im erheb­li­chen Maße die Kas­sen der Schüt­zen­ver­ei­ne. Nun soll durch die neue Schieß­stand­richt­li­nie eine wei­te­re Tra­di­ti­on der Sau­er­län­der Schüt­zen zunich­te gemacht wer­den.
Hier wer­den wir auf die „Bar­ri­ka­den“ gehen und alles Ver­su­chen die­se Richt­li­nie zu stop­pen.
Denn in der Ver­klei­ne­rung des Schüt­zen­vo­gels sehen wir nur den Anfang: und im nächs­ten Jahr schie­ßen wir mit Luft­ge­weh­ren auf Papier­schei­ben?
Die Schüt­zen­ver­ei­ne sind nach wie vor die Aus­hän­ge­schil­der jeder Ort­schaft im Sau­er­land. Und die dür­fen wir uns nicht durch igno­ran­te Minis­te­ri­al­be­am­te zunich­te machen las­sen, wel­che kei­ner­lei Bezug und Vor­stel­lung von Tra­di­ti­on, Brauch­tum und Wer­te besit­zen.
Nach Aus­kunft von Patrick Sen­s­burg ist die­se Richt­li­nie von einem Mit­ar­bei­ter des Innen­mi­nis­te­ri­ums in Zusam­men­ar­beit mit dem Deut­schen Sport­schüt­zen­bund ent­stan­den. Beim Ver­fas­sen die­ser Richt­li­nie hat die­ser Minis­te­ri­al­be­am­te es lei­der ver­passt, sich die Mei­nung und Sach­kun­de unse­re Schüt­zen­ver­ei­ne ein­zu­ho­len. Nun gilt es, das Ver­pass­te nach­zu­ho­len und der Exe­cu­ti­ven ein wenig auf die Fin­ger zu hau­en!
Am 15. März 2013 fin­det ein gemein­sa­mes Gespräch des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums, den Sport­schüt­zen und Sau­er­län­der Schüt­zen­bru­der­schaf­ten statt.
Die­ses Gespräch zielt dar­auf, dass die Schieß­stand­richt­li­nie dahin­ge­hend fort­ge­schrie­ben wird, dass unse­re Schüt­zen­vö­gel ohne sinn­lo­ses Regle­ment im tra­di­tio­nel­len Sin­ne her­ge­stellt und von der Stan­ge geschos­sen wer­den dürfen.

Anmer­kung der Red.: Das BMI hat am 15. März 2013 alle Soll­stär­ken bzgl. der Mate­ri­al­di­cke von Vogel­zie­len auf den Stand aus dem Jahr 2000 zurück­ge­setzt. In der ursprüng­li­chen Ände­rung vom Mitt­woch­abend, 13. März 2013, hat­te das BMI nur die für uns im Sau­er­land so ent­schei­den­de Mate­ri­al­di­cke für Vogel­zie­le bei groß­ka­li­bri­gen Waf­fen wie­der auf 150mm erhöht. Durch das Zurück­setz­ten aller Soll­stär­ken soll nun sicher gestellt wer­den, dass alle Schüt­zen­tra­di­tio­nen in Deutsch­land wei­ter gepflegt wer­den kön­nen wie bisher.

Im Anhang die Schieß­stand­richt­li­nie vom 13. März 2013:

BMI: Neue Schieß­stand­richt­li­nie vom 13.03.2013.pdf

Frack­ing:
Alle Anwe­send spra­chen sich klar gegen ein Frack­ing im Sau­er­land und der gesam­ten Repu­blik aus. Patrick Sen­s­burg stell­te klar: „Die aktu­ell gel­ten­de Ver­ord­nung sieht eine ver­pflich­ten­de Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung nur bei der Gewin­nung von Erd­gas zu gewerb­li­chen Zwe­cken mit einem täg­li­chen För­der­vo­lu­men von mehr als 500.000 Kubik­me­ter vor.
Nach dem neu­en Ver­ord­nungs­ent­wurf wird eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung schon für das Auf­su­chen not­wen­dig sowie auch für klei­ne­re Men­gen der Gewin­nung, wenn dies durch Tief­boh­run­gen mit Auf­bre­chen von Gestein unter hydrau­li­schem Druck – also anhand der Frack­ing-Tech­no­lo­gie – statt­fin­den soll.
In Trink­was­ser­schutz­ge­bie­ten wird Frack­ing grund­sätz­lich ver­bo­ten.
Im Gegen­satz zur bis­he­ri­gen Ver­ord­nung wird nun also fest­ge­legt, dass bei der Anwen­dung der Frack­ing-Tech­nik immer eine obli­ga­to­ri­sche Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung im Rah­men eines trans­pa­ren­ten Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren mit Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sicher­stellt, dass sämt­li­che Belan­ge des Umwelt­schut­zes sorg­fäl­tig und struk­tu­riert beur­teilt wer­den kön­nen. Zudem wird klar­ge­stellt, dass stets Anga­ben zur Behand­lung der ein­ge­setz­ten Flui­de und des Lager­stät­ten­was­sers (flow back) ent­hal­ten sein müs­sen. Gera­de bezüg­lich der ein­ge­setz­ten Flüs­sig­kei­ten und Che­mi­ka­li­en sind dabei noch vie­le offe­ne Fra­gen zu klä­ren, die vor einer Anwen­dung der Frack­ing-Tech­nik voll­stän­dig geklärt wer­den müs­sen.   
Nicht zuletzt mit Blick auf die­se Neu­re­ge­lung hat Umwelt­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er die Ver­ord­nung auch als „fak­ti­sches Mora­to­ri­um“ bezeich­net. Ich tei­le die Auf­fas­sung des Minis­ters, dass auf Grund­la­ge der Neu­re­ge­lung auf abseh­ba­re Zeit kein Frack­ing-Vor­ha­ben in Deutsch­land mög­lich sein wird. Die Bericht­erstat­tung man­cher Medi­en wirkt vor die­sem Hin­ter­grund extrem unver­ständ­lich. Offen­sicht­lich gehen hier zu vie­le der popu­lis­ti­schen Argu­men­ta­ti­on der Oppo­si­ti­on auf den Leim.“
Die Ver­ord­nun­gen zur För­de­rung von Erd­gas durch Frack­ing sind so ver­schärft wor­den, so dass ein Frack­ing in der jet­zi­gen Form in Deutsch­land nahe­zu undenk­bar und fast aus­ge­schlos­sen ist.

Gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­part­ner­schaft:
Die Ehe und die Fami­lie genie­ßen einen ver­fas­sungs­recht­li­chen Schutz in Deutsch­land. Die Dis­kus­si­ons­teil­neh­mer sehen die Suk­zes­siv­ad­op­ti­on in gleich­ge­schlecht­li­chen Lebens­part­ner­schaf­ten kri­tisch, befür­wor­ten aber in kei­ner Wei­se eine steu­er­li­che Gleich­stel­lung zur Fami­lie und Ehe. Gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­part­ner­schaf­ten dür­fen weder vor­ver­ur­teilt noch dis­kri­mi­niert wer­den und erfah­ren in der Gesell­schaft inzwi­schen hohe Akzep­tanz und Tole­ranz. Das ist gut! Aber den­noch sichert nur die Fami­lie unse­re gemein­sa­me Zukunft und muss in beson­de­rer Wei­se Schutz und Aner­ken­nung finden.

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